Berechtigung und Ausgabezeiten
Das Ausgabesystem
Der Tafelladen
Alle Tafel-Kunden bekommen einen farbigen Berechtigungsausweis.
Auf Grundlage dieser Ausweise werden jeweils drei Gruppen von ca. 25 bis 30 Personen und den verschiedenen Farben zugeordnet.
Dienstag: ROT, GRÜN
Donnerstag: ORANGE, PINK, BLAU
Beispiel
ROT: Personen, die nur dienstags zur Tafel kommen können
GRÜN: 13:00 - 15:00 Uhr für Familien mit Kindern
mit Ausnahme der grünen Gruppe, werden die Gruppen monatlich gewechselt, damit nicht der Eindrück entsteht, Personen werden ausgegrenzt
und seien immer die Letzten.
Weitere Infos
Bei Fragen steht Ihnen ein Vorstandsmitglied im Büro der Tafel,
Dienstags und Donnerstags in den Zeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr zur Verfügung.
Wer kann Lebensmittel im Tafelladen bekommen?
Voraussetzung für den Erhalt von Waren ist die Berechtigung, Transferleistungen vom Staat oder der Stadt Kevelaer zu beziehen.
Hierzu zählen unter anderem:
Arbeitslosengeld 2 oder Harz IV:
Rentenbescheid bis 950,00 Euro
Lohnbescheinigung bis 950,00 Euro
Studierende mit BAföG-Bescheid
Einkommen unter der Armutsgrenze von 950,00 Euro
Flüchtlinge, die der Stadt Kevelaer zugewiesen sind
Auch Menschen, die plötzlich in Not geraten sind, werden nicht abgewiesen.
Ausgabeausweise
Für den Ausgabeausweis ist eine Bescheinigung der Stadt, der zuständigen Arbeitsagentur, ein Rentennachweis oder eine Lohnbescheinigung vorzulegen.
Ein Mitarbeiter der Tafel ist jeden Dienstag von 13:00 - 15:00 Uhr und jeden Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
für die Ausgabe der Ausweise im Büro neben der Tafel anzutreffen.