
Berechtigung und Ausgabezeiten
Das Ausgabesystem
Der Tafelladen
Alle Tafel-Kunden bekommen einen farbigen Berechtigungsausweis.
Auf Grundlage dieser Ausweise wird jeweils eine Gruppe von ca. 40 bis 50 Personen/Familien den verschiedenen Farben zugeordnet.
Dienstag: ROT, GRÜN
Donnerstag: ORANGE, PINK, BLAU
Beispiel
GRÜN+ROT: Personen/Familien, die nur dienstags zur Tafel kommen können, alle 14 Tage im Wechsel 13-15 Uhr
ORANGE + PINK: Personen/Familien, die nur donnerstags zur Tafel kommen können, alle 14 Tage im Wechsel, 13-15 Uhr
Ausgabezeiten 13-15 Uhr
Ausgabepläne mit den farblich markierten Ausgabetagen hängen an den Türen der Tafel aus
Weitere Infos
Bei Fragen steht Ihnen ein Vorstandsmitglied im Büro der Tafel,
Dienstags und Donnerstags in den Zeiten von 12:30 bis ca 14:00 Uhr zur Verfügung.
Wer kann Lebensmittel im Tafelladen bekommen?
Voraussetzung für den Erhalt von Waren ist die Berechtigung, Transferleistungen vom Staat oder der Stadt Kevelaer zu beziehen.
Hierzu zählen unter anderem:
Arbeitslosengeld 2 oder Harz IV:
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Rentenbescheid bis 950,00 Euro
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Lohnbescheinigung bis 950,00 Euro
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Studierende mit BAföG-Bescheid
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Einkommen unter der Armutsgrenze von 950,00 Euro
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Flüchtlinge, die der Stadt Kevelaer zugewiesen sind
Auch Menschen, die plötzlich in Not geraten sind, werden nicht abgewiesen.
Ausgabeausweise
Für den Ausgabeausweis ist eine Bescheinigung der Stadt, der zuständigen Arbeitsagentur, ein Rentennachweis oder eine Lohnbescheinigung vorzulegen.
Ein Mitarbeiter der Tafel ist jeden Dienstag von 12:30 - ca 14:00 Uhr und jeden Donnerstag von 12:30 Uhr bis ca 14:00 Uhr
für die Ausgabe der Ausweise im Büro neben der Tafel anzutreffen.